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22.05.2012
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Regeln und Informationen für Taucher in Kroatien

Das kroatische Meer ist nicht nur für Nautiker ein attraktives Reiseziel, sondern zieht auch zahlreiche Liebhaber der Unterwasserwelt an. Das Sporttauchen ist in Kroatien durch die Richtlinie über die Durchführung von Unterwasseraktivitäten geregelt, die das Ministerium für Meer, Verkehr, Tourismus und Entwicklung herausgegeben hat. Jeder Taucher muss einen Tauchausweis besitzen, den der Kroatische Tauchverband ausgibt und der bei Tauchclubs und –zentren und über ermächtigte Reiseagenturen entlang der ganzen Adria erworben werden kann. Der Tauchausweis gilt 365 Tage ab dem Ausstellungsdatum. Er kostet 100,00 Kn und wird nur für Personen ausgestellt, die die Tauchqualifikation einer Sporttauchschule (eines Tauchverbandes) besitzen.



Kratiens herrliche Wasserlandschaften.
Foto: Juraj Kopac / Kroatische Zentrale für Tourismus

Man kann auch in den Schutzzonen nur in Begleitung von Tauchzentren tauchen, die für das laufende Jahr eine Konzession des Kulturministeriums oder eines Nationalparks besitzen.

Man kann individuell oder organisiert tauchen.

Das organisierte Tauchen ist das Tauchen, das ausschließlich in Begleitung eines Führers oder Tauchlehrers geschieht, der vom Ministerium für Wissenschaft, Bildung und Sport der Republik Kroatien anerkannt ist, und in der Organisation eines Tauchzentrums oder eines Tauchclubs, der in der Republik Kroatien registriert ist.

Das individuelle Tauchen geschieht aufgrund einer Genehmigung für individuelles Tauchen. Die Genehmigung gibt das Hafenamt aus. Die Genehmigung wird Personen erteilt, die einen gültigen Tauchausweis des Kroatischen Tauchverbandes besitzen, der ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr lang gültig ist. Die Gebühr für die Erteilung der Genehmigung beträgt 2.400,00 Kuna.

Für die Organisation des touristischen Tauchangebots in Kroatien ist die Gruppierung des Tauchtourismus (PRO DIVING CROATIA) zuständig, die Fachorganisation der Tauchunternehmen, die im Tauchtourismus Dienstleistungen anbieten. Sie wurde von der Kroatischen Wirtschaftskammer gegründet und operiert im Verbund mit ihr. Sie vereinigt über 120 Tauchzentren an der Adria, koordiniert ihre Arbeit und wirbt in Zusammenarbeit mit der Kroatischen Zentrale für Tourismus auf den internationalen Touristikmessen für das Tauchen in Kroatien. Neben ihren Werbeaktivitäten arbeitet PRO DIVING CROATIA an der Entwicklung und Förderung des derzeitigen Angebots im Tauchtourismus (Durchführung von Tauchlehrgängen, Organisation von Tauchausflügen und andere Tourismusdienstleistungen).

Für das Jahr 2007 werden hinsichtlich des Angebotes an Tourismusdienstleistungen einige Gesetzesänderungen erwartet. Dies gilt insbesondere für Leistungen im Bereich des Abenteuertourismus, und so auch für das Freizeittauchen.

Tauchverbotszonen
Tauchverbotszonen bestehen in den Nationalparks Brijuni, Krka, Kornaten und Mljet, in Teilen der Küstengewässer um Häfen, in Hafeneinfahrten und Hafenanlegestellen, in Gebieten mit dichtem Verkehr, in besonderen Reservaten und Naturparks (die Bucht von Mali Ston, der Limski Kanal, der Naturpark Telašćica) und in einer Zone von 100 m um vor Anker liegende Kriegsschiffe und geschützte militärische Objekte an der Küste. Die Genehmigung für die Organisation von Tauchaktivitäten in diesen Zonen erteilen die zuständigen staatlichen Behörden (die zuständigen Ministerien) ermächtigten Tauchzentren, die in den genannten Gebieten aktiv sind.

Alle weiteren Informationen erhält man unter folgenden Telefonnummern:

Kulturministerium, Abteilung für Archäologie
tel. 01 61 16 848, fax 01 61 16 849.

Abteilung für  Denkmalpflege Split, Porinova 2, Split
Tel. 021 305 430

Abteilung für Denkmalpflege Dubrovnik
Tel. 020 411 075

Zonen kontrollierten Tauchens
Mit vorausgehender Zustimmung des Kulturministeriums und seiner Außenstellen darf in folgenden Gebieten getaucht werden: Inseln Vis, Biševo, Svetac, Brusnik, Sušac, Kopište, Lastovo, Donji Škoji, Vrhovnjaci, Palagruža, im Meeresgürtel 300 m um die Insel Mljet und die Insel Jabuka, in den Gebieten im Umkreis von 300m um die gesunkenen Schiffe Szent Istvan, Premuda, Coriolanus Novigrad, Baron Gautsch, Sv. Ivan na Pučini, S-57 auf Pelješac und an den Fundstellen bei Žirje und Cavtat.
Das Filmen und Fotografieren unter Wasser und die Erforschung archäologischer Fundstellen ist nur mit einer Sondergenehmigung des Kulturministeriums möglich.

Im Falle eines Tauchunfalls ist zu benachrichtigen:
Das Nationale Zentrum für die Suche und Rettung zur See
Tel: 9155, 112
VHF-Kanäle 16, 10, 7

DAN Internationale Stiftung zur Verbesserung der Tauchbedingungen:
Dies ist ein Sicherheitsnetz für Taucher, das nützliche Ratschläge für den Fall von Unfällen, zu medizinischer Hilfe, Versicherungen etc. gibt. DAN organisiert Kurse und Seminare sowie auch Hilfe vor Ort.

 

Quelle: Croatian National Tourist Board / bearbeitet von pairola-media

 
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